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Vertragsabschluss mit Vollmacht

Wie Sie trotz Corona-Maßnahmen rechtsgültige Verträge abschließen können

Sollte aufgrund der aktuellen Einschränkungen eine erforderliche persönliche Anwesenheit (etwa bei Notariatsakten) nicht möglich sein, können wir gerne im Vollmachtsnamen tätig werden und den diesbezüglichen Ablauf koordinieren.

Trotz Corona-Maßnahmen ist bei den meisten Anwälten und Notaren ein mittlerweile gut organisierter Minimalbetrieb aufrecht und rechtlich auch zulässig. Erforderlich ist nur, dass die Vollmacht vorab elektronisch vorliegt und dann schnellstmöglich im Original nachgereicht wird.

Unser Netzwerk ist aufrecht und funktionsfähig, gerne stehen wir zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Autor dieses Artikels: Rechtsanwalt Mag. Harald Czermak