Whistleblowing Systeme

Ein sog. Whistleblowing-System in Unternehmen ermöglicht es Beschäftigten, bzw. je nach Ausgestaltung Dritten (zB Kunden), über ein bestimmtes Verfahren (anonym) Informationen über Verhaltensweisen von Mitarbeitern des Unternehmens abzugeben, die nicht im Einklang mit dem Gesetz oder unternehmensinternen Verhaltensregeln stehen. Mit Hilfe eines solchen Systems lassen sich durch interne Meldungen frühzeitig Probleme, Kontrollmängel oder Missstände aufdecken sowie Maßnahmen zur effektiven Gegensteuerung ergreifen.

Die Juristen von wkk law unterstützen in diesem sensiblen Bereich bei der Beurteilung sowie Einbettung der für das Unternehmen sinnvollen Maßnahmen und beraten hinsichtlich der im Rahmen einer Implementierung zu beachtenden Grundsätze und Gesetze. Insbesondere beraten wir sowohl nationale Unternehmen als auch internationale Konzerne bei der sachgerechten und rechtskonformen Implementierung von Whistlebowing-Systemen unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie.

Ansprechpartner: Felix RuhmannsederNorbert Wess