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Livestream am 30.11.: Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona

wkk law Partner Georg Eckert leitet die Diskussion ab 18:30 Uhr

Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 hat es notwendig gemacht, rasch eine Lösung für Gesellschafterversammlungen und Versammlungen von Organmitgliedern zu finden, die als Präsenzversammlung nicht mehr stattfinden konnten. Auch aus Zeitgründen wählte der Gesetzgeber die Lösung einer Verordnungsermächtigung im Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz.

Die dazu erlassene Verordnung der Bundesministerin für Justiz BGBl. II 140/2020 soll vorgestellt werden, zumal davon auszugehen ist, dass die darin gebotenen Möglichkeiten virtueller  Versammlungen und anderer Formen der Beschlussfassung weiterhin notwendig sein werden.
Diskutiert werden soll dann auch, ob und welche dieser Versammlungsformen ins Dauerrecht überführt werden könnten.

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