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Cohen, Drittbegünstigung auf den Todesfall

Wer zu Lebzeiten Verträge über sein Vermögen schließen kann, möchte diese Freiheit auch über seinen Tod hinaus behalten. Vereinbarungen, die erbrechtliche Ziele verwirklichen, gewinnen in der Praxis immer mehr an Bedeutung.

Eine besondere Rolle nimmt der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall in all seinen Gestaltungsformen (zB Lebensversicherung, Verträge mit Kreditinstituten, Nachfolgeregelungen über Liegenschaften) ein.  Dabei entstehen Spannungsfelder zwischen schuldrechtlicher Gestaltungsfreiheit, erbrechtlichen Grenzen und Gläubigerschutz. Die Publikation „Drittbegünstigung auf den Todesfall – Gestaltungsformen und Interessenkonflikte“ (Verlag Manz) setzt sich mit diesem Rechtsinstitut auseinander. Sie beleuchtet ua die rechtsgeschäftlichen Grundlagen an der Schnittstelle von vertraglicher und erbrechtlicher Vertragsauslegung- und Gestaltung. Da die Drittbegünstigung das Erbe schmälert, stellt sich für Erben häufig die Frage, ob und wie sie einen solchen Vertrag anfechten können. Ausgehend von einem „verlassenschaftsfreien“ Erwerb wirft das Institut auch pflichtteilsrechtliche Fragen auf. Ein eigenes Kapitel widmet sich dem sog. Besitznachfolgerecht, mit dem in der Praxis eine Nacherbschaft vertraglich nachgebildet wird.

Der Publikation liegt die von Dr. Alrun Cohen an der Universität Wien eingereichte Dissertation zugrunde. Sie wurde mit den Preisen der Dr. Maria Schaumayer Stiftung und des Verbandes der österreichischen Banken und Bankiers ausgezeichnet.