Im Zuge dessen referierte Rechtsanwalt Mag Lukas Bittighofer über das Thema "Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei medizinischen Heilbehandlungen in der Praxis".
In diesem Beitrag ging es insbesondere um die Möglichkeit der Abgrenzung bei der Arzthaftung mehrerer behandelnder Ärzte als auch um Aufklärungspflichten und Honorarfragen.