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Neue Veröffentlichung von Dr. Thomas Pillichshammer

Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat unter besonderer Berücksichtigung der Terrorismusfinanzierung gem § 278d StGB

Dr. Thomas Pillichshammer über die Vorverlagerung der Strafbarkeit – wie weit darf die Strafgesetzgebung gehen?

Vorverlagerung der Strafbarkeit ist ein weiter Begriff und dem Strafrecht auch nicht neu. Dennoch ist vor allem die jüngere Entwicklung der Strafrechtsordnung – nicht nur in Österreich – durch eine vermehrte Schaffung von sogenannten Vorbereitungsdelikten charakterisiert. Die Zulässigkeit und Grenzen dieser Deliktsgruppe werden nach wie vor kontrovers diskutiert. Seit dem Anschlag vom 2. November 2020 in Wien hat dieses strafrechtliche Themenfeld eine noch größere Bedeutung erlangt.

Das Werk legt seinen Fokus auf die Untersuchung, welche Anforderungen an Tatbestände zu stellen sind, die bereits ein Verhalten im – grundsätzlich straflosen – Vorfeld einer Straftat pönalisieren. Ausgehend von den allgemeinen Vorgaben, die der Gesetzgeber bei der Schaffung von Strafbestimmungen zu beachten hat, werden Kriterien herausgearbeitet, die bei der Pönalisierung von Vorbereitungshandlungen zusätzlich besondere Beachtung verdienen. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, ob die Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d StGB dem für die dogmatische Zulässigkeit dieser Deliktskategorie aufgestellten Maßstab gerecht wird.